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Versteigerung

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Warum wird versteigert?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass frühestens nach 4 Monaten die nicht ausgelösten Pfänder, nach den gesetzlichen Vorschriften der Pfandleihverordnung und nach öffentlicher Bekanntmachung, öffentlich versteigert werden dürfen.

Wie wird versteigert?

Die Pfandleihverordnung bestimmt, dass nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator oder Gerichtsvollzieher, der persönlich völlig unabhängig sein muss, die Versteigerung durchführen darf. Vor Beginn der Versteigerung haben die Interessenten zwei Stunden Zeit die einzelnen Artikel genau zu betrachten.

Ein abgegebenes Gebot ist verbindlich. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss sofort in bar bezahlen und erhält daraufhin den ersteigerten Gegenstand.

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